When they go low, we go to Karlsruhe (again): BND-Überwachung auf dem Prüfstand

Lisa Dittmer, Bijan Moini

Info
2020 hat eine von der Gesellschaft für Freiheitsrechte geführte Verfassungsbeschwerde von Reporter ohne Grenzen und internationalen Journalist*innen das Bundesnachrichtendienst-Gesetz zu Fall gebracht. Seit 2022 gibt es nun neue Regeln und Kontrollstrukturen für die Auslandsüberwachung. Nun also alles paletti? Nicht wirklich...
Stage 2
Vortrag
Deutsch
Conference

Kann ein Auslandsnachrichtendienst Rücksicht auf Grund- und Menschenrechte nehmen? Oder muss er das sogar? Als der Bundestag im Nachgang des NSA-Skandals neue Regeln für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) schuf, legitimierte er schlicht viele der bestehenden Praktiken, statt sie einzuschränken. Das massenhafte Durchsieben von Online-Kommunikation ging unbegrenzt weiter. Ausländische Journalist*innen sollten als hilfreiche Informationsquellen überwachbar bleiben, eine Abwägung zwischen Kosten und Nutzen war nicht vorgesehen. Gemeinsam mit mehreren ausländischen Medienschaffenden klagte Reporter ohne Grenzen mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz und bekam 2020 Recht.

Das Urteil schlug hohe Wellen. Denn das Gericht erklärte, dass der BND auch im Ausland an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist. Journalist*innen und andere vulnerable Gruppen seien besonders zu schützen, der ganze Dienst viel strenger zu kontrollieren. In der Folge musste der Gesetzgeber das BND-Gesetz reformieren. Seit dem 1. Januar 2022 ist die Novelle in Kraft. Und wieder muss man feststellen: Der BND hat die Gelegenheit genutzt und hat sich Befugnisse ins Gesetz schreiben lassen, die jede*n aufhorchen lassen sollten.

Wir blicken zurück auf den Gerichtsprozess, auf das darauffolgende politische Ringen um grundrechtswahrende Regeln und auf das fragwürdige Ergebnis. Und sprechen mit Euch darüber, was wir als Nächstes planen.

Porträtfoto von Lisa Dittmer
Referentin für Internetfreiheit