Mit der Bestätigung zur Anerkennung als Bildungsveranstaltung könnt ihr euch bei eurem Arbeitgeber und bei der zuständigen Bildungsbehörde in eurem Bundesland auf den Bildungsurlaub berufen. Von eurer Behörde benötigt ihr nun noch einen Anmeldebogen und ein Aktenzeichen.
Hier gibt es konkrete Informationen pro Bundesland: